Sachkundig ist, wer über die richtigen Kenntnisse in der Kund:innenberatung und über die zu vermittelnden Produkte verfügt – das richtige Wissen über Finanzanlagemöglichkeiten mitsamt den rechtlichen und steuerlichen Grundkenntnissen gehört z. B. dazu.
Einige Berufsausbildungen werden ebenfalls als Sachkundenachweis anerkannt, z. B. diese:
- Immobilien-, Bank- oder Sparkassenkauffrau bzw. -kaufmann
- Kauffrau bzw. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Bankfachwirt:in
- lmmobilienfachwirt:in
- Fachwirt:in für Finanzberatung
- Fachwirt:in für Versicherungen und Finanzen
Wenn du keinen Sachkundenachweis besitzt, legst du vor der IHK eine Sachkundeprüfung ab. Die möglichen Termine findest du auf der Website deiner örtlichen IHK. Die LBS NordWest bietet dir dafür im Online-Schulungsportal Prüfungsvorbereitungslehrgänge an.